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Wenn ich in meiner Betonrezeptur auf eine andere Fliessmitteltype wechsle, welche Prüfungen müssen dann durchgeführt werden?

Unter der Voraussetzung, dass es sich um ein nach EN 934-2 geprüftes Fliessmittel handelt, ist gem. ÖNOEM B 4710-1 eine Frischbetonprüfung durchzuführen, bei der die relevanten Kennwerte (Frischbetonkonsistenz, W/B-Wert, LP-Gehalt, Frischbetonraumgewicht) überprüft werden.

Für den Fall, das LP-Beton hergestellt wird, muss eine Verträglichkeitsprüfung Fliessmittel/LP-Mittel (Luftporenkennwerte im Festbeton) vorliegen.

Das gilt für alle Betosorten, ausgenommen B7.
Für B7 sind die Luftporenkennwerte im Festbeton gem. ONR 32302 neu zu bestimmen.

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