Für welche Bauteile darf Stahlfaserbeton ohne konventionelle Bewehrung angewendet werden?
Die Anwendung für tragende Bauteile ist nur im Zusammenhang mit einem Nachweis der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit zulässig (geregelt in der ÖVBB-Richtlinie „Faserbeton“).
Stahlfaserbeton darf angewendet werden für Bauteile, die überwiegend auf Druck, abgesehen von Vorspannung, beansprucht werden. Beispielsweise Wände, Pfeiler, Bögen, Tunnel, Streifen- und Einzelfundamente sowie Druckplatten von Verbundkonstruktionen.
Stahlfaserbeton kann auch für Industriefußböden, Fundamentplatten, Kellerwände mit überwiegender Biegebeanspruchung und Start- und Landebahnen von Flughäfen verwendet werden.
Stahlfaserbeton alleine darf für Deckenplatten, Träger, Treppen, Konsolen, schlanke Druckelemente und Brücken nicht angewendet werden.